Treffen mit BMBFSFJ und ADSJobsharing ist ein Gewinn, kein Risiko
Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellv. dbb-Bundesvorsitzende, will Führung neu denken.
„Führen in Teilzeit wird noch immer als Organisationsproblem betrachtet. Tatsächlich ist es aber eine Organisationschance“, erklärte Kreutz am 20. Februar 2026 nach einem Treffen mit dem Referat Führungspositionen im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Treffen hatte im Rahmen des regelmäßigen Mentoringseminars der dbb frauen stattgefunden. „Tandemführung, idealerweise mit einer Frau und einem Mann, schafft ausgewogenere Beurteilungen und stärkt das Vertrauen in Führung insgesamt. Unterschiedliche Perspektiven sind kein Risiko, sondern ein Gewinn.“
Eine Doppelspitze habe noch viele weitere Vorteile, betonte Kreutz: „In einer Doppelspitze lassen sich Ausfallzeiten besser abfedern, Verantwortung wird geteilt und Entscheidungen werden breiter getragen. Das erhöht die Stabilität von Organisationen.“ Gerade in sensiblen Situationen, etwa bei Mobbing oder sexueller Belästigung, könne eine Tandemführung dazu beitragen, dass Betroffene eher Vertrauen fassen. „Vielfalt in Führung bedeutet auch mehr Ansprechbarkeit.“
Moderne Personalpolitik braucht moderne Haushaltsinstrumente
Jobsharing im öffentlichen Dienst scheitere häufig nicht am Engagement der Beschäftigten, sondern an starren Haushaltslogiken, kritisierte die dbb frauen-Chefin. „Wenn uns gesagt wird, Dienstposten ließen sich nicht teilen, dann ist das kein Naturgesetz, sondern ein knallhartes Haushaltsthema. Wer Gleichstellung am Arbeitsplatz will, muss auch den Mut haben, Dienstposten und Planstellen neu zu denken.“ Es sei widersprüchlich, Fachkräfte zu suchen und zugleich flexible Führungsmodelle mit Verweis auf Haushaltsfragen abzulehnen. „Moderne Personalpolitik braucht moderne Haushaltsinstrumente.“
Kreutz plädierte dafür, Führung neu zu lernen und neu zu denken: „Warum entwickeln wir keine eigene Führungslaufbahn, die Teilzeit von der Ausbildung bis zur Spitzenfunktion selbstverständlich mitdenkt? Nachwuchsförderung darf nicht erst beginnen, wenn jemand in Vollzeit verfügbar ist. Wer Talente halten will, muss flexible Karrierewege systematisch ermöglichen. Wenn wir junge Menschen für den öffentlichen Dienst gewinnen wollen, müssen wir ihnen zeigen, dass Verantwortung und Lebensrealität zusammenpassen.“
Gleichstellung betrifft nicht nur Frauen
Darüber hinaus sprachen die Teilnehmerinnen des Mentoring-Seminars am 17. Februar 2026 mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). “Gleichstellung ist nicht allein ein Frauenthema. Wir müssen auch die Männer miteinbeziehen”, sagte Kreutz nach dem Gespräch. Im Fokus des Austauschs stand das Thema Vaterschaftsurlaub.
„Viele Väter wollen von Beginn an Verantwortung übernehmen. Sie wollen Care-Arbeit leisten und ihre Partnerinnen entlasten. Es ist diskriminierend, dass Deutschland als eines der letzten Länder in der Europäischen Union den gesetzlich vorgesehenen Vaterschaftsurlaub noch immer nicht umgesetzt hat. Während in nahezu allen anderen Mitgliedstaaten Väter selbstverständlich einen Anspruch auf zehn bezahlte Arbeitstage haben, fehlt dieser in Deutschland. Das benachteiligt Väter strukturell und konterkariert den Anspruch auf partnerschaftliche Aufteilung von Care-Arbeit”, erklärte Kreutz. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zeigt deutlich: Bundesbeamte können sich unmittelbar auf das Europarecht berufen, weil der Staat seiner Umsetzungspflicht nicht nachgekommen ist. Es ist ein starkes Signal, aber zugleich ein Armutszeugnis, wenn Väter erst klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.“
„Besonders problematisch ist, dass diese Benachteiligung vom Staat selbst ausgeht. Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion in Fragen der Gleichberechtigung. Wenn ausgerechnet der Dienstherr gegen europäische Gleichstellungsstandards verstößt, ist das nicht hinnehmbar.“
Strukturelle Diskriminierung wirksam adressieren
Bei dem Gespräch wurde zudem die Einführung einer Verbandsklage eruiert. Eine solche Regelung würde kollektiven Rechtsschutz ermöglichen und strukturelle Diskriminierung wirksamer adressieren: „Von einzelnen Betroffenen zu erwarten, dass sie langwierige und mit persönlichen Risiken verbundene Individualklagen führen, greift zu kurz. Strukturelle Benachteiligung braucht strukturelle Instrumente“
Darüber hinaus wurde angeregt, den Katalog der Diskriminierungsmerkmale im Zuständigkeitsbereich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erweitern. „Ein Blick in andere europäische Staaten zeigt, dass Deutschland hier Nachholbedarf hat. In Frankreich sind mehr als 20 Diskriminierungsmerkmale gesetzlich verankert, in Deutschland bislang lediglich sieben. Wenn wir Diskriminierung umfassend bekämpfen wollen, müssen wir auch die rechtlichen Grundlagen entsprechend weiterentwickeln.“
Die dbb frauen rufen dazu auf, Fälle, die unter das Diskriminierungsmerkmal “Fürsorgeverantwortung” fallen, an die ADS zu melden. Hierfür hat die ADS ein Anmeldeformular bereitgestellt: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/Seite_1/Kontakt_1_Integrator.html





