EhegattensplittingGegebene Strukturen an die Lebensrealität von Paaren anpassen
Die dbb frauen fordern konsequente Gleichstellung: Die Reform des Ehegattensplittings ist überfällig.
Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die aktuelle Debatte um die Reform des Ehegattensplittings und spricht sich klar für den Vorschlag des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD) für dessen Abschaffung in seiner bisherigen Form aus. Nach Einschätzung der Gewerkschafterinnen hemmt das Modell sowohl die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen als auch ihre Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt.
„Das Ehegattensplitting stammt aus einer Zeit, in der das klassische Einverdienermodell gesellschaftliche Norm war und kostets kostet über 20 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärt dbb frauen-Vorsitzende Milanie Kreutz. „Seit langem verringert es für Frauen die Anreize, in Vollzeit zu arbeiten oder nach einer Familienzeit schnell wieder in den Beruf einzusteigen. Wer echte Gleichstellung will, muss auch die gegebenen steuerlichen Strukturen an die Lebensrealität von Paaren anpassen.“
Wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit
Nach Auffassung der dbb frauen muss die Steuerpolitik stärker auf individuelle Erwerbstätigkeit und gerechte innerfamiliäre wie gesamtgesellschaftliche Lastenverteilung ausgerichtet werden. Eine Reform, die das Ehegattensplitting schrittweise in ein Partnerschaftsmodell mit individueller Besteuerung und gezielten Familienförderungen überführt, sei ein wichtiger Schritt nicht nur auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit, sondern auch zu Parität in der parlamentarischen Repräsentanz.
„Wir brauchen endlich Rahmenbedingungen, die modernes Familienleben und partnerschaftliche Erwerbstätigkeit fördern – unabhängig von Trauschein oder Erwerbsumfang. Steuern sollen gesellschaftliche Entwicklungen steuern. Wir wollen, dass dieses Geld in Rahmenbedingen investiert wird, die Familien und Frauen fördern“, betont Kreutz. „Das ist nicht allein eine Frage der Steuergerechtigkeit, sondern der gesellschaftlichen Fairness.“
Gleichzeitig ist aus Sicht der Chefin der dbb frauen doch auch klar, dass die radikale Abkehr von der derzeitigen Regelung nicht nur eine Grundgesetzänderung erfordern würde, sondern für Paare, die sich auf die geltende Rechtslage eingestellt haben, ungerecht wäre. „Deshalb fordert der dbb schon seit 2022, dass für bestehende Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften ein Wahlrecht gelten sollte. Sie könnten an der derzeitigen Rechtslage festhalten oder die Individualbesteuerung mit Übertragung eines Unterhaltsbetrags wählen. Nur für neuverheiratete Paare sollte die Neuregelung gelten, aus Gründen des Vertrauensschutzes müsste die bisherigen Regelungen für existierende Ehen fortbestehen“, unterstreicht Kreutz.
Die dbb bundesfrauenvertretung fordert daher von der Bundesregierung, bei der geplanten Reform Gleichstellung, Familiengerechtigkeit und Einkommensunabhängigkeit konsequent mitzudenken. Nur so kann eine moderne Steuerpolitik zu einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.





