• Eine Frau hält einer anderen Person ein Mikrofon hin

DJG Frauen BrandenburgInterview mit Sabine Schudoma

Katrin Luther, Vorsitzende der DJG Frauen Brandenburg hat Sabine Schudoma, Präsidentin des Landessozialgerichts a.D., eine führende Stimme im Sozialrecht, interviewt.

Kathrin Luther: Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen. Zuerst würde ich gerne etwas über Ihren beruflichen Werdegang erfahren. Stand es von klein auf fest, dass Sie einmal Richterin werden wollten? Waren Ihre Eltern im Bereich der Justiz beruflich tätig? 

In meiner Familie gab es niemanden, der in der Justiz tätig war. Meine Eltern waren keine Akademiker. Nach ihren jeweiligen Berufsausbildungen haben beide als Angestellte gearbeitet. Sporadische Berührungen zur Justiz im weitesten Sinne bekam ich, als ich nach dem Abitur zunächst bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund) meine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst absolviert hatte. Erst im Referendariat entwickelte sich mein konkreter Wunsch, Richterin zu werden, weil mir die Stationen bei den Gerichten am meisten Spaß machten und ich bereits das erste Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen hatte, was zu dieser Zeit für den Eintritt in die Justiz gefordert wurde.

 

Katrin Luther: Welche Stationen Ihrer Karriere waren für Sie besonders prägend? 

Ich möchte mich auf zwei Abschnitte beschränken. Als ich Ende des Jahres 1997 zur Richterin am Landessozialgericht Berlin befördert worden bin, kam ich als Berichterstatterin sogleich in die Senate der damaligen Präsidentin Harthun-Kindl und des damaligen Vizepräsidenten Lösche. Diese Zeit dort war für mich unglaublich lehrreich.

Die Wahl zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin im Jahr 2012 war dann die größte Ehre, die mir in meinem beruflichen Werdegang zuteil würde. Dieses Gericht neben meiner Haupttätigkeit als Präsidentin des Sozialgerichts Berlin und dann ab 2017 als Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zu leiten, die repräsentativen Aufgaben wahrzunehmen und mit den weiteren Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern über die anhängigen Verfahren zu entscheiden, hat mich maßgeblich beeinflusst. 

 

Katrin Luther: Gab es bestimmte Herausforderungen, die Sie als Frau auf Ihrem Weg meistern mussten und wie hat dies Ihre berufliche Entwicklung beeinflusst? 

Ich erinnere mich an eine Szene im Jahr 1995 nach dem Ende einer mündlichen Verhandlung, als ich zur Erprobung beim Landessozialgericht Berlin war. Die Vorsitzende war eine Frau, die andere Berichterstatterin ebenfalls und wirklich rein zufällig saßen auf den Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls Frauen als ehrenamtliche Richterinnen. Wir waren also fünf Frauen. Der aus meiner Sicht etwas ältere Rechtsanwalt der Klägerseite, der sich während der Sitzung akkurat verhalten hatte, kam nach der Verkündung des Urteils an die Richterbank, stellte sich vor uns auf und sagte völlig konsterniert: „Dass ich das noch erleben muss.“ Damit meinte er die weibliche Senatskonstellation. Für mich war das eine Schlüsselszene. Mein Ehrgeiz, dass Frauen in der Justiz nicht nur neben Richtern auftreten dürfen, war geweckt. 

 

Katrin Luther: Was war der Ausschlag dafür, in der Sozialgerichtsbarkeit zu arbeiten, war das Interesse an diesem Gerichtszweig von Anfang an da? 

Ich wollte nach meiner abgeschlossenen Ausbildung und Berufstätigkeit bei der Rentenversicherung an sich im Bereich der Sozialversicherung nicht mehr arbeiten und etwas anderes ausprobieren. Im Laufe des Referendariats wurde Richterin am Arbeitsgericht Mein Ziel: Meine Wahlstation leistete ich konsequenterweise dann auch beim Arbeitsgericht Berlin ab. Den Ausschlag für den Perspektivwechsel gab der bereits erwähnte Vizepräsident des Landes sozialgerichts Berlin, der im Sommer 1989 bei meiner mündlichen Prüfung für das zweite juristische Staatsexamen mein Prüfungsvorsitzender war. Er fragte mich während des Vorgesprächs und ein weiteres Mal nach der mündlichen Prüfung, ob ich nicht doch zum Sozialgericht Berlin kommen möchte. Da ich zwischenzeitlich erfahren hatte, dass beim Arbeitsgericht Berlin keine Stelle frei war, habe ich drei Tage meine Situation überdacht und mich schließlich bei dem Vizepräsidenten gemeldet, der über meine Entscheidung sichtlich erfreut war. Wenig später hatte ich die offiziellen Vorstellungsgespräche. Nach der Wende gab es auch beim Arbeitsgericht Berlin wieder viele neue Stellen, doch nun hatte es mir so gut beim Sozialgericht gefallen, dass ich nicht mehr wechseln wollte. 

Katrin Luther: Welche Maßnahmen könnten Ihrer Meinung nach dazu beitragen, die Gleichstellung der Geschlechter im Justizwesen weiter voranzutreiben? 

Das Instrumentarium ist an sich da. Nach meiner Erfahrung ist es aber nach wie vor so, dass sich Frauen tendenziell weitere Schritte in ihrer Karriere nicht zutrauen oder sich familiär verpflichtet fühlen, nicht in die vordere Reihe zu streben. Führungskräfte müssen daher aktiv Frauen in den Blick nehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mut machen. Dies ist eine Daueraufgabe. In diesem Sinn sind auch die Gremien, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragten, gefordert. Die zusätzliche Etablierung der richterlichen Gleichstellungsbeauftragen in Brandenburg finde ich zudem eine notwendige und richtige Entscheidung. 

 

Katrin Luther: Wie kann das Landessozialgericht dazu beitragen, die Chancengleichheit für Frauen in der Rechtspflege zu fördern? 

Vorbilder sind meiner Meinung sehr wichtig. Insofern hoffe ich, dass ich als erfolgreiche Präsidentin Frauen in der Justiz zeigen konnte, dass sich Familie, Beruf und Karriere nicht ausschließen und es sich lohnt, Schritt für Schritt zu gehen, ohne sich dabei entmutigen zu lassen. Männerbünde gibt es seit je her, Frauen müssen sich auch untereinander vernetzen. 

 

Katrin Luther: Welche Qualifikationen und Fähigkeiten sind aus Ihrer Sicht für die Position einer Präsidentin eines Obergerichts unerlässlich? 

Man muss ein unerschütterliches Maß an Durchhaltevermögen haben, belastbar, einsatzbereit und fleißig sein, Freude an der Begegnung und dem Austausch mit der Mitarbeiterschaft haben, sich sachkundig alle wichtigen Themen erschließen und sich auf dem Laufenden halten, offen für Neues sein, vor allem transparent und aufrichtig Entscheidungen treffen, sich reflektieren und beraten lassen sowie stets einen respektvollen Umgang pflegen. Enthusiasmus für die Rechtsprechungsaufgaben gehört ebenso dazu wie ein hohes Maß an fachlichem Wissen der Rechtsgebiete, für die das Gericht zuständig ist. Da man die Gerichtsbarkeit nach außen repräsentiert, ist ein freundliches und offenes Auftreten von Vorteil. 

 

Katrin Luther: Wie sehen Sie die Entwicklung der Sozialgerichte/ des Landessozialgerichts in den kommenden Jahren? 

Die schwersten Jahre der Sozialgerichtsbarkeit liegen meines Erachtens erst einmal hinter uns. Dies betraf vor allem die Zeit seit 2005, die mit dem Verzicht auf die frühere Sozialhilfe und dem Systemwechsel mit den völlig neuen Leistungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII zum Ausdruck kam. Diese Verfahrensflut hat die Sozialgerichtsbarkeit bewältigt und wir können den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah Rechtsschutz gewähren. Dies ist und bleibt elementar wichtig, damit Bürgerinnen und Bürger in den vielen Wechselfällen ihres Lebens – verbunden mit teilweisen schweren persönlichen Schicksalsschlägen – rasch juristische Klarheit und Hilfe erhalten. 

Aktuell wird über Verschärfungen bei der Inanspruchnahme von Bürgergeld nachgedacht, es wird eine Rentenkommission eingerichtet werden und weitere Überlegungen im Bereich der Sozialgesetzgebung stehen im Raum. Naturgemäß führen gesetzliche Änderungen zu einer verstärkten gerichtlichen Inanspruchnahme. Die Arbeit wird den Sozialgerichten also keinesfalls ausgehen. Die Sozialgerichtsbarkeit steht zudem bereit, künftig die Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe neu zu übernehmen, wie es der Koalitionsvertrag im Bund vorsieht. 

 

Katrin Luther: Sehen Sie Veränderungen in der Wahrnehmung und Unterstützung für Frauen in Führungspositionen innerhalb des Justizsystems? 

Frauen in Führungspositionen gehören inzwischen ohne Vorbehalte dazu. Es fällt eher negativ auf, wenn es zu wenig weibliche Führungskräfte gibt. Seit weit über einem Jahr hat das Bundessozialgericht in Kassel eine erste Präsidentin. Das ist ein weiterer Meilenstein. 

 

Katrin Luther: Welche Botschaft möchten Sie jungen Frauen mit auf den Weg geben, die eine Karriere im juristischen Bereich anstreben? 

Denkt nicht zu viel nach, nutzt die verschiedenen Mentoringprogramme der Justiz, seid nicht allzu festgelegt und macht es einfach. 

 

Vielen Dank an die Präsidentin des Landessozialgerichts a. D. für das aufschlussreiche Gespräch. 

 

Dieses Gespräch erschien ursprünglich in den DJG Notizen Ausgabe 4-2025.

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